Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine Erfindung. In Deutschland sichert es seinem Inhaber bis zu 20 Jahre lang das Recht der exklusiven Nutzung zu. Nutzt eine dritte Person die Erfindung unerlaubt, kann der Inhaber ihr dies untersagen. Beantragen kann es grundsätzlich jeder, ob es letztendlich erteilt wird, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab:

  • Die Idee muss neu sein.
  • Die Idee muss innovativ sein.
  • Die Idee muss einen gewerblichen Nutzen haben.

Ist die Idee wirklich neu?

Vor der Beantragung eines Patents sollte online überprüft werden, ob eine Idee schon einmal eingereicht wurde oder bereits ein Patent vorliegt. Das ist möglich auf der Homepage des Europäischen Patentamts. Gibt es keine Treffer, ist die erste Hürde genommen. Nun muss alles verschriftlicht werden. Hierbei gilt: Alles genau beschreiben, aufzeichnen und kontrollieren. Denn: Ist der Antrag einmal abgegeben, kann nachträglich nichts mehr geändert werden.  Das Dokument kann unter anderem beim Deutschen Patent- und Markenamt in München, der Dienstelle in Jena oder dem Technischen Informationszentrum in Berlin eingereicht werden. Wichtig dabei: Nur Dokumente werden akzeptiert. Die Einreichung der Erfindung selbst wird nicht akzeptiert.

6 Schritte zum Patent

Ohne Geld kein Patent

Mit jedem Antrag werden auch Gebühren fällig. Allein die Prüfungsgebühr eines Antrags beträgt 350 Euro. Dazu kommen noch weitere Gebühren für die bloße Anmeldung. Wer möchte, kann vor dem Prüfungsantrag noch eine Recherche veranlassen, was alles zur Prüfung benötigt wird. Aber auch das kostet. 

Wer ein Patent möchte, braucht Zeit

Schnell geht das nicht. Ein Patentprüfer nimmt die neue Erfindung genau unter die Lupe. In nationalen und internationalen Archiven wird kontrolliert und verglichen, ob es die eingereichte Erfindung so schon einmal gab. Im Schnitt dauert eine endgültige Patenterteilung bis zu drei Jahre. Aber keine Sorge: Der Patentschutz beginnt mit dem Tag der Patentanmeldung. Ab diesem Zeitpunkt bleibt die Funktion des Patents 18 Monate geheim. Danach wird es im Register des Deutschen Patentamts veröffentlicht. Dies geschieht, egal ob ein Prüfungsantrag gestellt wurde oder nicht.

Übrigens: am 2. Juli 1877 wurde Johann Zeltner das erste deutsche Patent zugesprochen. Die Erfindung: ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe".

Nicht alles ist patentierbar

Tiere und Pflanzen bekommen in Deutschland im Normalfall kein Patent. Gleiches gilt für wissenschaftliche Theorien oder mathematische Methoden. Ausnahmen sind zum Beispiel das Klon-Schaf Dolly oder gentechnisch verändertes Saatgut. Beides ist patentiert. Dies liegt allerdings daran, dass die Patente nicht in Deutschland erteilt wurden. In der Bundesrepublik liegen die Hürden höher.